Golf Cart Ordnung
- Die Nutzung des Golf Carts erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Golf Cart Miete wird für eine Golfrunde (18-Loch) berechnet.
Unmittelbar nach der Golfrunde ist das Golf Cart, im überdachten Bereich an der Greenkeeper- Halle abzustellen und der Schlüssel im Sekretariat abzugeben. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, geben Sie den Schlüssel bitte in der Clubhaus-Gastronomie ab.
- Bitte geben Sie Ihr Golf Cart Handbuch mit der Rückgabe des Schlüssels im Sekretariat oder ggf. in der Clubhaus-Gastronomie ab.
- Die Benutzung der Golf Carts ist ausschließlich Erwachsenen ab 18 Jahren gestattet. Aufgrund der Querung über eine öffentliche Straße, ist aus versicherungstechnischen Gründen ein Führerschein erforderlich.
- Das Golf Cart ist für max. 2 Personen inkl. 2 Golfbags zugelassen.
- Die 90° Regel: Das Golf Cart am Fairway-Rand oder Wege bis auf Ballhöhe fahren. Dann auf direktem Wege auf dem Fairway zum Ball fahren. Das Fairway ist auf gleichem Wege wieder zu verlassen und zur nächsten Ballposition zu fahren.
- Anweisungen der Hinweisschilder „CARTS“ sind zu beachten sowie den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten.
- Grüns und Abschläge sind großzügig zu umfahren. Golf Carts sind nicht näher als ca. 40 m zum Grün oder den Abschlägen zu fahren.
- Nicht durch Pfützen, Nassstellen, abgesperrte oder blau markierte Bereiche fahren.
- Kreuzungen müssen mit Schrittgeschwindigkeit passiert werden.
- Wege, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, dürfen nicht befahren werden. Ausgenommen ist die Querung der Straße an der Driving Range zum Tee 1 bzw. vom Grün 9 zum Tee 10.
- Schäden an Carts oder Gelände müssen umgehend im Clubsekretariat gemeldet werden.
- Der Cart-Mieter haftet für die durch ihn verursachte Schäden am Cart, Gelände, Gebäude etc.
- Die Nutzung von Golf Carts bei Dunkelheit ist untersagt.
- Die Benutzung eines Golf Carts berechtigt nicht zum Durchspielen.
Fahren Sie rücksichtsvoll und verhindern Sie verkehrsgefährdende Situationen durch Umsichtigkeit. Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, besonders auf der Parkplatzanlage.
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