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Wettspielordnung Spielbedingungen Alle Wettspiele werden nach
ausgetragen.
Ausschreibung Die vom Adendorf Golf Club geplanten Wettspiele werden im Wettspielkalender veröffentlicht. Für Einzelheiten der Austragung ist die spezielle Ausschreibung, welche durch den Adendorf Golf Club spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Wettspiel-Termin veröffentlicht wird, verbindlich.
Spielleitung Die Mitglieder der Spielleitung und die Platzrichter werden vor Beginn des Wettspiels durch die Spielleitung bekannt gegeben.
Meldeliste Bewerber tragen sich in die Meldeliste mit Namen, Vornamen und Handicap (bei Gästen auch Heimatclub) ein. Meldungen können auch schriftlich/per Fax/per E-Mail an die Wettspielleitung erfolgen. Fernmündliche Anmeldungen können ausschließlich an die Wettspielleitung erfolgen.
Meldungen nach Meldeschluss Teilnehmer, welche sich nach dem offiziellen Meldeschluss zu einem Wettspiel anmelden, haben generell kein Anrecht auf Berücksichtigung ihrer Meldung. Bei einer Berücksichtigung wird ein Latefee (siehe Punkt 17 WSO) fällig und die Spielleitung behält sich vor, die Startzeit dieser Teilnehmer zu bestimmen.
Vorgabengrenze Wird die Zulassung zu einem Wettspiel durch eine Höchstvorgabe begrenzt, so hat der Teilnehmer am Tag des Wettspiels die Vorgabe durch Vorlage eines aktuellen Vorgabenstammblatts nachzuweisen.
Startliste Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung/das Sekretariat eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist:
Startverspätung Es gilt für alle Wettspiele nach Regel 6-3., Anmerkung:
Spezifikation des Balles Der vom Spieler gebrauchte Ball muss denen in Anhang III der offiziellen Golfregeln des DGV geforderten Spezifikationen entsprechen. „X-Out“-Bälle, die den Anforderungen aus Anhang III der offiziellen Golfregeln des DGV entsprechen sind grundsätzlich zugelassen.
Spielunterbrechung Die Spielleitung kann aus wichtigem Grund (Wetter, Platzverhältnisse, etc.) das Spiel aussetzen (unterbrechen). Eine Spielaussetzung wird bekannt gegeben durch zwei direkt aufeinander folgende Schüsse mit einer Schreckschusspistole. Eine Wiederaufnahme des Spiels wird durch einen Schreckpistolenschuss bekannt gegeben. Es gilt Regel 6-8. Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel Es gilt Regel 6-7. der offiziellen Golfregeln des DGV.
Regelentscheidungen Sofern nicht durch Platzrichter entschieden wurde, entscheidet die Spielleitung bei strittigen Fällen nach Regel 34-3.
Zählkarte Nach Beendigung der Runde muss die Scorekarte nach Regel 6-6. abgegeben werden.
Stechen Gemäß DGV-Empfehlung. Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren letzten
Preise und Siegerehrung Einem Teilnehmer stehen sämtliche gewonnenen Preise zu, d.h. ein Teilnehmer kann sowohl im Brutto als auch im Netto gleichzeitig einen Preis gewinnen. Die Spielleitung kann hiervon abweichend Bruttopreis vor Nettopreis bestimmen.
Nenngeld (gem. SWSH des DGV e.V., Abschnitt 5, Ziff. 5.1.8) Bei Absagen nach Meldeschluss entstehen folgende Gebühren:
Mitglieder: volle Meldegebühr Absagen nach Meldeschluss können nur an die Wettspielleitung erfolgen. Bei wiederholtem Nichtantritt ohne vorherige Absage behält sich die Spielleitung eine Turniersperre vor.
Latefee Teilnehmer, welche sich nach dem offiziellen Meldeschluss zu einem Wettspiel anmelden, haben zusätzlich zu dem ausgeschriebenen Nenngeld ein Latefee in Höhe von € 5,00 zu entrichten. Dieses Latefee ist zusammen mit dem Nenngeld vor Turnierantritt zu zahlen.
Golf-Carts, Buggies Alle Teilnehmer des Wettspiels haben die Möglichkeit, Buggies zu mieten.
Elektronische Kommunikationsmittel (Handys) Die Benutzung von Handys ist während eines Wettspiels untersagt. Ausnahme: Notfälle - Strafe für Verstoß - Wettspielsperre für einen durch die Spielleitung je nach Härte des Verstoßes zu definierenden Zeitraum.
Beendigung des Wettspiels Das Wettspiel gilt durch Bekanntgabe der Ergebnisse durch Aushang oder Siegerehrung als beendet.
Änderungsvorbehalt Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Extra Day Score Soweit nicht anders am Schwarzen Brett bekannt gegeben bzw. soweit zu der angestrebten Zeit kein Wettspiel stattfindet oder der Platz durch Platzpflegearbeiten nicht vorgabenwirksam bespielbar ist kann ein Extra Day Score zu folgenden Zeiten erspielt werden:
Das Nenngeld für eine Extra Day Score Runde beträgt € 5,00. Dieses ist mit der Anmeldung im Sekretariat zu entrichten. Adendorf Golf Club e.V. Stand: August 2007 |



